Frei übersetzt bedeutet das Wort Qi Gong „Energieübung“.  Qi ist die Lebensenergie, und Gong heißt soviel wie „intensiv üben“. Im Verständnis der traditionellen chinesischen Medizin (TCM), auf der QiGong basiert, kreist die Lebensenergie durch die Körpermeridiane und kann durch verschiedene Störungen auch blockiert werden, was dann zu Beschwerden und Krankheiten führt. Durch Qi-Gong-Übungen wird der Energiefluss positiv beeinflusst und harmonisiert. Sie vereinen innere und äußere Bewegung, also den Körper, die Atmung und die geistige Sammlung (Meditation).

In China hat diese Praxis als Gesundheitsvorsorge immer eine große Rolle gespielt, doch erst seit den 50er-Jahren des 20. Jahrhunderts werden die Übungen unter der Bezeichnung “QiGong” gelehrt.  Die unterschiedlichen Stilarten sind zum Teil ganz neue Entwicklungen, die jedoch alle auf jahrtausendealten Traditionen basieren. Qi Gong ist grundsätzlich für jede Altersgruppe geeignet, die meisten Übungen lassen sich auch noch von Hochbetagten ausführen. So harmlos die Bewegungen für den Betrachter auch aussehen, so mobilisieren sie doch bei einem kompletten Durchgang sämtliche Muskelgruppen des Körpers ohne Verletzungsgefahr, übertriebenen Ehrgeiz und Leistungsdruck.

Die förderlichen Wirkungen sind vielfältig: das Immunsystem und die Selbstheilungskräfte werden gestärkt, die Beweglichkeit wird verbessert. Qi Gong reguliert und harmonisiert Blut-, Lymph- und Energiefluss im Körper und das gesamte Nervensystem. Die Konzentrationsfähgigkeit nimmt zu, Sensibilität und Selbstwahrnehmung wird gefördert. Prophylaktisch und begleitend empfiehlt sich QiGong auch bei vielen Zivilisationskrankheiten wie etwa Rückenbeschwerden, Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Rheuma und anderen, auch schweren chronischen Erkrankungen.


Weitere Informationen finden sich z.B. auf der Webseite der Deutschen QiGong-Gesellschaft und beim Dachverband für Taichi (Taijiquan) & Qigong e. V..


Einen QiGong-Kurs können Sie auch im Rahmen eines Wellness-Aufenthalts im Hotel zum Kurfürsten buchen. Die Kurse sind gemäß §20 SGB von den Krankenkassen anerkannt, Sie können also mit der vollen Kostenerstattung für einen Wochenkurs rechnen.


# Link | Christiane Bach | Dieser Artikel erschien am Freitag, 01. Februar 2008 um 11:52 Uhr | 2991 Aufrufe

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