Haltungsschäden, einseitige Belastungen am Arbeitsplatz und Co. kennt heute fast ein Jeder. Doch was kann man dagegen tun? Schon die Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter bei gesundheitsförderlichen Maßnahmen unterstützen. So werden beispielsweise Massagen am Arbeitsplatz, die Bezuschussung der Mitgliedschaft im Fitnessstudio und ähnliches als solche Präventionsangebote angesehen.

Bis zu einem Betrag von 500 Euro können diese Leistungen vom Arbeitgeber sogar steuerfrei erbracht werden. Dabei sollten verschiedene Angebote bezüglich der Prävention unter die Lupe genommen werden. Zum Einen sollten sie den Mitarbeitern helfen, ihre Beweglichkeit zu verbessern und Schäden durch einseitige Belastungen am Arbeitsplatz zu vermeiden. Zum Anderen können solche Leistungen auch eine ausgewogene Verpflegung und Kost der Mitarbeiter beinhalten, indem etwa die Betriebskantine ihr Nahrungsangebot umstellt, und zwar auf die grundlegenden Ernährungsgewohnheiten der Mitarbeiter. Dabei sollten aber genauso die allgemein bekannten Richtlinien für eine gesunde Ernährung nicht außer Acht gelassen werden.

Weiterhin kann ein Kurs oder ein Seminar, das bei der Stressbewältigung helfen soll, zu den förderfähigen und damit steuerfreien Leistungen zählen. Ausnahmen gelten jedoch, wenn das vereinbarte Arbeitsentgelt umgewandelt wird, die Leistungen also auf das Entgelt angerechnet werden. Dann sind diese zu versteuern. Die Steuerfreiheit kann nur gewährt werden, wenn die Leistungen zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden.


# Link | Britta Lutz | Dieser Artikel erschien am Montag, 25. April 2011 um 06:47 Uhr in Gesund leben & ernähren | 5202 Aufrufe

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