Bis zum Jahre 2005 waren in der Schweiz verschiedene alternative Heilmethoden im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Hierzu zählten die Homöopathie, die Phytotherapie, die Traditionelle Chinesische Medizin, die anthroposophische Medizin und die Neuraltherapie. Doch der damalige Gesundheitsminister, Pascal Couchepin, strich diese alternativen Heilmethoden ersatzlos aus dem Leistungskatalog.

Nur kurze Zeit später entwickelte sich in der Schweiz eine Volksinitiative unter dem Namen „Ja zur Komplementärmedizin“. Die Bürger der Schweiz fordern, dass die bisher im Leistungskatalog enthaltenen alternativen Heilmethoden, sowie evtl. weitere umfassend wieder in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Das Parlament der Schweiz versucht selbiges, jedoch nutzt man hier nicht den Begriff umfassend. Am 17. Mai sollte es hierüber zur Abstimmung kommen.

Sollte sich die Schweizer Bevölkerung für ein Ja entscheiden, ist aber immer noch nicht klar, welche alternativen Methoden wieder von der Kasse übernommen werden. Der Gesetzgeber wäre dann lediglich verpflichtet, die im Jahr 2005 bestehenden Leistungen wieder aufzunehmen. In allen anderen Fragen hat er vergleichsweise freie Hand.

Die Befürworter der Volksinitiative setzen sich vor allem deshalb für die erneute Einführung der Komplementärmedizin ein, weil sie sich davon sinkende Ausgaben im Gesundheitsbereich versprechen, aber auch, weil die Qualität der alternativen Heilmethoden gesteigert würde. Die Gegner gehen hingegen von steigenden Kosten auf Seiten der Kassen und daraus resultierenden steigenden Beiträgen aus. Ebenfalls sind sie der Ansicht, wer sich alternativ behandeln lassen will, solle selbst dafür aufkommen. Mittlerweile entschieden sich die Bürger der Schweiz für die Komplementärmedizin, und zwar mit einer klaren Mehrheit von 67 Prozent.

# Link | Britta Lutz | Dieser Artikel erschien am Mittwoch, 10. Februar 2010 um 08:32 Uhr in Wellness: Erfahrungen | 6004 Aufrufe

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