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Neuer Wahltarif der AOK für alternative Behandlungen
Die AOK in Hessen hat erkannt, dass für immer mehr Menschen die alternative Medizin als Ergänzung zur Schulmedizin an Bedeutung gewinnt. Deshalb will sie den so orientierten Versicherten jetzt mit einem neuen Wahltarif entgegen kommen. Seit dem 01.04.2011 können sich Versicherte für den Wahltarif der AOK entscheiden.
Hierbei erhalten sie die Möglichkeit, die Kosten für alternative Heilbehandlungen und Naturarzneimittel erstattet zu bekommen, sofern diese von einem Arzt mit entsprechender Zusatzbezeichnung verordnet werden. Dabei stehen in Hessen mehr als 1.500 Ärzte mit einer solchen Zusatzbezeichnung zur Auswahl. Bezuschusst werden allerdings nur anerkannte Behandlungen, wie die Akupunktur oder die Homöopathie.
Grundsätzlich liegt der Selbstbehalt bei 20 Prozent. Der Wahltarif ist in zwei Varianten erhältlich, die sich vorwiegend durch die Staffelung der erstattungsfähigen Maximalbeträge unterscheiden. Das können innerhalb von drei Jahren bis zu 1.800 sein, wobei der Selbstbehalt noch abgezogen werden muss. Sofern keine Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen über ein gesamtes Jahr erfolgt, erhalten die Versicherten eine Bonuszahlung, die im zweistelligen Bereich liegt.
Der Wahltarif kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Die Kosten sind für beide Geschlechter gleich hoch. Die Wartezeit beträgt nur drei Monate und ist damit niedriger angesetzt, als bei den meisten privaten Versicherern.
Britta Lutz am 20.04.2011 • 0 Comments • 991 Aufrufe • Permalink
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Tags:
AOK Hessen, alternative Medizin, Wahltarif, Naturheilmittel, Gesundheitsprüfung
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