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Kosmetik: Nano-Partikel müssen angegeben werden
Sie sind 50.000 mal kleiner als ein Haar: sogenannte Nano-Partikel werden zunehmend in Kosmetik-Produkten eingesetzt, da sie aufgrund ihrer Winzigkeit sehr viel leichter in die Haut eindringen. Dafür wirken sie stärker als größere Teile des gleichen Stoffes - eben wegen der besseren Aufnahme durch den Körper. Auch in Nahrungsmitteln finden sich die Winzlinge, z.B. als verkapselte Geschmacks-, Farb- und Konservierungsstoffe.
Was die Nano-Partikel da auf Dauer anrichten, ist nicht erforscht, doch gibt es bereits Erkenntnisse, dass auch die Giftigkeit mit der Winzigkeit steigt: "So kann beispielsweise der sonst unbedenkliche Lebensmittelzusatz Titandioxid in Nanogröße das Erbgut sowie Zellfunktionen schädigen und so die Abwehrkräfte von Immunzellen beeinträchtigen. Mit der Nahrung aufgenommene Nanopartikel können außerdem die Darmwände durchdringen und ins Blut übergehen." (Quelle: Yahoo-News)
Die Kosmetikindustrie muss nun auf den Packungen angeben, dass Nano-Partikel im Produkt enthalten sind - z.B. in Zahnpasta und Sonnenschutzcreme. Das Europäische Parlament hat dafür die Kosmetik-Verordnung geändert, doch fragt man sich: Warum gilt die Kennzeichnungspflicht nicht auch für Lebensmittel?
Christiane Bach am 01.04.2009 • 0 Comments • 2767 Aufrufe • Permalink
Kategorien: Beauty: Grundlagen
Tags:
Nano-Partikel
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